Das „Gesetz der Ähnlichkeit“ gehört zu den „Gestaltgesetzen der Wahrnehmung“, welche sich mit verschiedenen Prinzipien der Wahrnehmung von Elementen beschäftigen.
Definition
Beschreibt das Auffassungsmerkmal, dass ähnliche Elemente als zusammengehörige erfasst werden. Wir ordnen gruppieren also eher Vierecke mit Vierecken als gemischte Formen aus Vierecken und Kreisen. Doch so eine Zusammengehörigkeit kann nicht nur über die Form verursacht werden. Auch andere Faktoren wie Farbe, Orientierung oder Geschwindigkeit können dies bewirken.
Praxisbeispiele
Nach Farbe: Im ersten Beispiel empfinden wir die roten Kreise als zusammengehörige. Dabei kann auch die Helligkeit die Farbe beeinflussen und so als Unterscheidungsmerkmal fungieren.
Nach Größe: Das zweite Beispiel zeigt Kreise in unterschiedlichen Formen. Die größeren Kreise stechen aus der Gruppe hervor und wir nehmen diese als zusammengehörig wahr.
Nach Orientierung: Die folgenden Vierecke sind in Form und Farbe identisch. Sie unterscheiden sich nur durch die Orientierung im Raum. Dennoch fassen wir die Vierecke 2, 4 und 5 als zusammengehörig auf.
Nach Form: Das wohl einfachste Beispiel bildet die Einordnung nach der Form. Wir fassen Objekte nach dem äußeren Erscheinungsbild auf und ordnen diese zueinander zu.
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